Eichrecht-konform
Benötigen Sie eichrecht-konforme Ladestationen für Elektrofahrzeuge?
Kein Problem!
Angebot berechnenArbeiten Sie im Einklang mit dem Eichrecht
Wir erleichtern den Betreibern von Ladestationen die Einhaltung der Eichrecht-Vorschriften
Eichrecht-konforme Ladeinfrastruktur für WEGs und Wohnimmobilien. Präzise Zählerdaten, transparente Abrechnung — gesetzeskonform ab Tag 1.
Alle öffentlichen und halböffentlichen Ladestationen müssen den Eichrecht-Vorschriften entsprechen, die 3 wichtige Bereiche betreffen:
Praxis-Hintergrund: Warum eine MID-Zertifizierung für die Dienstwagen-Abrechnung nicht reicht.
Messung
Jede Ladestation sollte über einen kWh-Zähler verfügen, der für den Fahrer des E-Fahrzeugs sichtbar ist, offiziell dokumentiert und regelmäßig geeicht wird. Die Fahrer von Elektroautos sollten in der Lage sein, die kWh-Anzeige an der Ladestation zu überprüfen und über die E-Mobility-App oder die Webschnittstelle zu bestätigen.
Datenschutz
Jede Stufe des Ladevorgangs für Elektrofahrzeuge, von der Ladestation bis zum Backend, muss den Vorschriften entsprechen. Eine digitale Signatur, die mit einem privaten/öffentlichen Schlüsselpaar erstellt wird, gewährleistet die Authentizität. Der private Schlüssel wird sicher an der Ladestation aufbewahrt, der öffentliche Schlüssel wird zur Überprüfung vor Ort angezeigt.
Tarifierung
Nach Eichrecht richten sich die Tarife für das Laden von Elektrofahrzeugen ausschließlich nach dem kWh-Verbrauch. Zeitabhängige Gebühren oder pauschale Sitzungsgebühren sind nicht zulässig. Zusätzliche Gebühren wie Parkzeit und Sitzungsgebühren sind zulässig, müssen aber auf der Rechnung getrennt von den kWh-Gebühren ausgewiesen werden.
Wann das Eichrecht gilt — und wann nicht
Die häufigste Fehlannahme: Eichrecht sei eine Frage der Ladestation. Tatsächlich ist es eine Frage der Abrechnung. Entscheidend ist nicht, wo geladen wird, sondern ob die geladene Energiemenge zwischen zwei Parteien abgerechnet wird.
Eichrecht erforderlich
- Mieter zahlt an Vermieter oder Hausverwaltung
- Eigentümer zahlt an die WEG
- Mitarbeiter lässt sich Ladestrom vom Arbeitgeber erstatten
- Jede öffentliche und halböffentliche Ladestation
Eichrecht nicht erforderlich
- Eigenes Fahrzeug, eigene Wallbox, eigener Stromvertrag
- Arbeitgeber stellt Strom am Firmensitz kostenlos bereit
- Reine Verbrauchsanzeige ohne Geldfluss
Sobald Geld fließt, muss die gemessene Energiemenge manipulationssicher und rückverfolgbar sein. Ein MID-zertifizierter Zähler allein genügt dafür nicht — er misst korrekt, signiert die Messung aber nicht.
Was das für Ihre Immobilie bedeutet
PTB-Baumusterprüfbescheinigung
Die Ladeeinrichtung braucht eine Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt — nicht nur einen geeichten Zähler im Inneren. Ohne sie sind die Messwerte für eine Abrechnung nicht verwendbar.
Signierte Messdaten je Ladevorgang
Start- und Endzählerstand werden an der Ladestation kryptografisch signiert. Der Nutzer kann die Signatur mit der Transparenzsoftware der PTB unabhängig prüfen — auch Jahre später.
Abrechnung ausschließlich nach kWh
Zeitabhängige Tarife oder pauschale Sitzungsgebühren sind als Ladepreis unzulässig. Park- oder Blockiergebühren sind erlaubt, müssen auf der Rechnung aber getrennt ausgewiesen werden.
Aufbewahrung und Nachweisbarkeit
Die signierten Datensätze müssen über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist verfügbar bleiben. In der Praxis heißt das: ein Backend, das die Daten vorhält, nicht ein Display, das sie anzeigt und vergisst.
Eichrecht bei Ladeinfrastruktur — häufige Fragen
Reicht eine MID-zertifizierte Wallbox für die Abrechnung?
Nein. MID bestätigt, dass der Zähler korrekt misst. Das Eichrecht verlangt zusätzlich, dass die Messung signiert, dem Ladevorgang eindeutig zugeordnet und unabhängig prüfbar ist. Eine MID-Wallbox ohne PTB-Baumusterprüfbescheinigung erfüllt das nicht.
Gilt das Eichrecht auch in einer privaten Tiefgarage?
Ja, sobald abgerechnet wird. Eine Tiefgarage im Mehrfamilienhaus ist rechtlich nicht öffentlich — aber wenn die Hausverwaltung den Ladestrom auf die Mieter umlegt, ist das eine Abrechnung und das Eichrecht greift.
Was passiert, wenn nicht eichrechtskonform abgerechnet wird?
Die Abrechnung ist anfechtbar. Betroffene können die Zahlung verweigern, bereits gezahlte Beträge zurückfordern, und die zuständige Eichbehörde kann ein Bußgeld verhängen. Bei Arbeitgeber-Erstattungen droht zusätzlich die Einstufung als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil.
Funktioniert eichrechtskonforme Abrechnung auch ohne Internet am Ladepunkt?
Ja. Die Signatur entsteht in der Ladestation selbst, nicht in der Cloud. HeyCharge überträgt die signierten Datensätze per Bluetooth und Zigbee-Mesh, sobald eine Verbindung verfügbar ist — die Abrechnung bleibt vollständig und prüfbar, auch wenn am Stellplatz kein Mobilfunk ankommt.
Ihre Vorteile
Kein Risiko
- Kurze Mindestlaufzeiten
- Monatlich kündbar
- Sofort Umsetzung
- Geringe Einmalkosten für die Grundinstallation
- All-inklusive Pakete bestehend aus Abrechnung, Betrieb, Wartung und Support
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