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Ladeinfrastruktur in einer Tiefgarage
Für Asset Manager, Hausverwaltungen und WEGs

Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhäuser

E-Laden im Mehrfamilienhaus — skalierbar, zuverlässig, staatlich gefördert.

Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhäuser in Tiefgaragen, Innenhöfen und Stellplatzanlagen — staatlich gefördert, eichrechtskonform, zuverlässig. Ob einzelnes Mietshaus oder Portfolio mit hunderten Stellplätzen, ob institutioneller Eigentümer, Hausverwaltung oder WEG — HeyCharge liefert E-Laden im Mehrfamilienhaus Bluetooth-basiert für Tiefgaragen ohne Internet, mit eichrechtskonformer Mieter-Abrechnung und staatlicher Förderung bis zu 1.500 € pro Stellplatz.

Für wen

Eine Lösung, viele Eigentumsformen

Asset Manager

Institutionelle Eigentümer mit Wohnportfolio — schneller Rollout auf Gebäude- oder Bestandsebene.

Hausverwaltungen

Verwaltung mehrerer Objekte verschiedener Eigentümer — zentrale Nutzer-Abrechnung ohne operativen Mehraufwand.

Private Vermieter

Einzelne Mietshäuser oder kleinere Portfolien — attraktives Zusatzangebot für Mieter ohne Eigenaufwand.

WEGs

Wohnungseigentümergemeinschaften — Full-Service oder Self-Care zur Wahl, LIS-Förderung bis 1.500 €/Stellplatz.

Was Wohnimmobilien besonders macht

Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern hat eigene Anforderungen — von der Tiefgarage ohne Internet bis zur rechtssicheren Mieter-Abrechnung.

Tiefgaragen ohne Internet

Keine WLAN-Abdeckung, kein Mobilfunk — herkömmliche Wallboxen funktionieren hier nicht. HeyCharge arbeitet per Bluetooth direkt am Smartphone: 100 % zuverlässig, auch ohne Netz.

Mieter-Abrechnung

Eichrechtskonforme kWh-Messung pro Nutzer, automatisierte monatliche Abrechnung. Keine manuelle Zettelwirtschaft, kein Eigenaufwand für die Verwaltung.

Portfolio-Skalierung

Rollout auf einzelne Gebäude oder ein ganzes Portfolio. Standardisierter Prozess pro Objekt — auch schrittweise, ohne Projektmarathon.

Lastmanagement

Wenn mehrere Wallboxen gleichzeitig laden, verteilen sich die Ströme automatisch. §14a EnWG-konform — ohne Hausanschluss-Ausbau.

LIS-Förderung

Die neue LIS-Förderung übernimmt bis zu 1.500 € pro Stellplatz. Wir kalkulieren die förderfähigen Kosten und unterstützen beim Antrag — Details im Praxis-Leitfaden 2026 und im Schritt-für-Schritt-Antragsleitfaden. Und was das GEIG ab 2027 für Bestandsgebäude bedeutet — und was nicht.

WEG-Beschluss (falls WEG)

Seit 2020 genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Wir liefern Beschlussvorlage, Kostenvoranschlag und Förder-Kalkulation — bereit für die Eigentümerversammlung.

Technologie speziell für Tiefgaragen

Unsere patentierte SecureCharge-Technologie macht Laden per Bluetooth möglich — ohne LAN-Kabel, ohne Router, ohne Mobilfunk. Die Wallbox kommuniziert direkt mit dem Smartphone, die Abrechnung erfolgt asynchron, sobald das Gerät wieder online ist.

Zur Technologie

Lademanagement im Mehrfamilienhaus

Die Frage, die jedes Projekt entscheidet, ist nicht welche Wallbox — sondern wie sich zwanzig Parteien einen Hausanschluss teilen, der für Herd und Waschmaschine ausgelegt wurde. Ohne Lademanagement ist bei drei bis fünf Ladepunkten Schluss.

Statisch reicht nicht

Eine feste Leistungsbegrenzung je Ladepunkt verschenkt Kapazität: nachts laden selten alle gleichzeitig, tagsüber steht die Anlage still. Dynamisches Lademanagement verteilt die tatsächlich freie Leistung auf die aktiven Fahrzeuge.

Ohne Steuerleitung durch die Garage

Klassische Systeme brauchen eine Datenleitung zu jedem Ladepunkt. HeyCharge regelt über ein Zigbee-Mesh: die Ladepunkte sprechen direkt miteinander, auch über mehrere Garagenebenen hinweg, ohne LAN und ohne Mobilfunk.

§14a EnWG von Anfang an

Seit 2024 sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen netzdienlich zu dimmen. Wer das nicht einplant, baut eine Anlage, die der Netzbetreiber später nicht freigibt — oder die im Steuerungsfall auf die zulässige Mindestleistung zurückfällt, statt die verfügbare Leistung sinnvoll zu verteilen.

Netzausbau vermeiden

Eine Anschlusserhöhung kostet in der Regel fünfstellig und dauert Monate. In den allermeisten Wohnanlagen ersetzt dynamisches Lademanagement sie vollständig — das ist der größte einzelne Kostenhebel im Projekt.

Von der Eigentümerversammlung zum laufenden Betrieb

Ein Ladeprojekt im Mehrfamilienhaus scheitert selten an der Technik. Es scheitert an Zuständigkeiten, Beschlüssen und daran, dass niemand den Betrieb übernehmen will.

1

Bedarf und Bestand klären

Wie viele Stellplätze, welche Eigentumsform, wie viel Anschlussleistung ist frei? Aus dieser Aufnahme entsteht ein Konzept, das auch die zweite und dritte Ausbaustufe mitdenkt.

2

Beschluss vorbereiten

WEGs brauchen einen Beschluss, Mietobjekte eine Entscheidung des Eigentümers. Wir liefern die Unterlagen, die dafür gebraucht werden — Konzept, Kosten, Betreibermodell — in einer Form, die in einer Eigentümerversammlung standhält.

3

Förderung beantragen

Zuschüsse gibt es nur, wenn der Antrag vor der Bestellung gestellt wird. Dieser Schritt gehört vor die Beauftragung, nicht danach.

4

Installieren und in Betrieb nehmen

Elektroinstallation im bewohnten Bestand, in Etappen, mit einem Ansprechpartner statt drei Gewerken. Die Grundinstallation wird einmal für die Vollausstattung ausgelegt.

5

Betrieb und Abrechnung übergeben

Zugang, Abrechnung je Nutzer, Störungsannahme und Wartung übernimmt HeyCharge. Die Verwaltung bekommt eine Rechnung statt einzelner Mieterfälle — das ist der Punkt, an dem die meisten Eigenbetriebslösungen scheitern.

Häufige Fragen

Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus — kurz erklärt

Was kostet Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus?

Die Kosten hängen von Stellplatzzahl, Tiefgaragen-Situation und Hausanschluss ab. Im HeyCharge-Betreibermodell entfällt die Investition weitgehend — Hardware und Betrieb laufen über eine monatliche Gebühr. Zusätzlich übernimmt die LIS-Förderung bis zu 1.500 € pro Stellplatz; die förderfähigen Kosten berechnen Sie hier.

Wer zahlt die Wallbox im Mehrfamilienhaus — Eigentümer oder Mieter?

Das hängt vom Modell ab. Beim Betreibermodell trägt HeyCharge die Hardware und refinanziert sich über die Nutzung — Eigentümer und Verwaltung haben keinen Eigenaufwand. Eine WEG kann über das Self-Care-Paket selbst betreiben und die Förderung vollständig behalten.

Darf ein Mieter im Mehrfamilienhaus eine Wallbox verlangen?

Ja. Seit der Reform von 2020 haben Mieter und Wohnungseigentümer einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation einer Lademöglichkeit (§ 554 BGB bzw. § 20 WEG). Über eine zentrale Lösung lässt sich das für das ganze Haus sauberer umsetzen als über viele Einzelinstallationen.

Wie funktioniert E-Auto-Laden im Mehrfamilienhaus ohne Internet?

In Tiefgaragen fehlen meist Mobilfunk und WLAN. HeyCharge lädt per Bluetooth direkt über das Smartphone des Nutzers; die Abrechnungsdaten werden asynchron übertragen, sobald wieder eine Verbindung besteht. Mehr zur SecureCharge-Technologie.

Wie wird der Ladestrom pro Mieter abgerechnet?

Jeder Ladevorgang wird eichrechtskonform und nutzerbezogen gemessen und automatisch monatlich abgerechnet — ohne manuelle Erfassung durch die Verwaltung. Warum Eichrecht hier Pflicht ist.

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