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Ladeinfrastruktur in einer Büro-Tiefgarage
Für Bürogebäude und Gewerbeimmobilien

E-Laden im Bürogebäude

Für Mitarbeiter, Mieter und Firmenflotten.

Mitarbeiter erwarten Ladeinfrastruktur am Arbeitsplatz. Mieter fragen danach. Firmenwagen-Fuhrparks brauchen sie. HeyCharge liefert skalierbare Ladelösungen für Bürogebäude — mit Lastmanagement, eichrechtskonformer Abrechnung und pro-Nutzer-Tarifen.

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Drei Nutzergruppen, ein System

Ob Belegschaft, Firmenflotte oder Geschäftsmieter — HeyCharge bedient alle gleichzeitig mit differenzierter Abrechnung.

Mitarbeiter

Angebot für die Belegschaft — mit vergünstigten Tarifen, Subvention durch den Arbeitgeber oder komplett kostenlos. Individuelle Nutzerkonten, keine RFID-Karten.

Firmenflotte

Firmenwagen laden am Standort — automatische Kostenstellen-Zuordnung, Monatsabrechnung auf Firma. Mehr dazu im Praxis-Leitfaden zum Arbeitgeber-Rollout. Ideal kombiniert mit Fleet at Home — Hintergrund: Dienstwagen zu Hause laden — Abrechnung, Eichrecht, Steuer 2026.

Gewerbliche Mieter

Mehrere Unternehmen im selben Gebäude — jeder Mieter bekommt eigene Stellplätze, separate Abrechnung, eigene Tarife. HeyCharge trennt die Buchhaltung sauber.

Was Bürogebäude brauchen

Dynamisches Lastmanagement

§14a EnWG-konform. Wallboxen teilen den verfügbaren Strom automatisch — auch wenn alle Stellplätze gleichzeitig belegt sind. Kein Hausanschluss-Upgrade nötig.

Getrennte Abrechnung

Eichrechtskonforme kWh-Messung pro Nutzer. Monatliche Rechnungen an Mitarbeiter, Firma, Mieter — mit Kostenstellen-Zuordnung.

Skalierbarkeit

Von 5 bis 500 Ladepunkten. Erweiterung jederzeit möglich — auch schrittweise pro Parkebene oder Gebäudeflügel.

Funktioniert ohne Internet

Tiefgaragen sind oft Funklöcher. HeyCharge lädt per Bluetooth — die App authentifiziert direkt an der Wallbox, Abrechnung erfolgt sobald wieder Netz da ist. Für IT-sicherheits­bewusste Mieter (F&E, Defense, Halbleiter) ist genau das auch das Cybersicherheits-Argument — die Ladestation hängt in keinem Netzwerk.

Ladeinfrastruktur im Bürogebäude — häufige Fragen

Wer darf am Bürostandort laden — Mitarbeiter, Mieter oder Besucher?

Alle drei, sauber getrennt. Über Nutzerprofile in der App lässt sich festlegen, wer zu welchem Tarif lädt: Mitarbeiter vergünstigt oder steuerfrei nach §3 Nr. 46 EStG, gewerbliche Mieter über die Nebenkostenabrechnung, Besucher zum Gasttarif.

Ist geldwerter Vorteil ein Thema, wenn Mitarbeiter kostenlos laden?

Nein. Vom Arbeitgeber am Betriebsstandort gestellter Ladestrom für Elektrofahrzeuge ist nach §3 Nr. 46 EStG steuerfrei — anders als bei der Heimladung ist dafür kein kWh-genauer Nachweis nötig.

Was passiert, wenn morgens alle gleichzeitig ankommen?

Genau dafür ist dynamisches Lastmanagement da. Die verfügbare Anschlussleistung wird auf die aktiven Fahrzeuge verteilt, statt jedem Ladepunkt dauerhaft die volle Leistung zu reservieren. Bürostandorte haben typischerweise lange Standzeiten — das macht die Verteilung unkritisch.

Brauchen wir Eichrecht, wenn wir den Strom nicht abrechnen?

Nur wenn abgerechnet wird. Kostenloses Laden für Mitarbeiter ohne Geldfluss braucht kein Eichrecht. Sobald gewerbliche Mieter oder Besucher zahlen, greift es.

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Wir kalkulieren den Ausbau für Ihre Immobilie — von wenigen Stellplätzen bis zur Gebäude-weiten Ladeinfrastruktur.

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